Ertragsausfälle und Kosten
kompensieren.
Nicht nur, aber besonders für Betriebe des Lebensmittelhandels oder der Gastronomie eine unverzichtbare Versicherung: Die Betriebsschließungsversicherung der AXA. Alleine eine Betriebsunterbrechnung kann bereits verheerende, finanzielle Folgen für das eigene Unternehmen haben.
Muss aufgrund behördlicher Anordnungen der Betrieb z. B. wegen Infektionsschutz oder anderer meldepflichtiger Krankheiten wie z. B. Masern, Salmonellen oder anderer Infektionen oder Bakterien sogar (zeitweise) geschlossen werden, kann dies das finanzielle Aus für den Betrieb bedeuten.
Nicht nur die Betriebsschließung, sondern auch die mit den Maßnahmen verbundenen Folgekosten sind ohne Versicherung, in den meisten Fällen, kaum durch Rücklagen oder eigene finanzielle Polster aufzufangen.
Behörden haben bereits bei dem Verdacht von ansteckenden Krankheiten oder Infektionen weitreichende Befugnisse um einen Betrieb vollständig zu schließen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Die Betriebsschließungsversicherung der AXA deckt dabei den entgangenen Betriebsgewinn sowie die entstandene Kosten ab. Auch Sachschäden, die Ihnen durch die auf behördliche Anweisung zu ergreifenden Maßnahmen entstehen, werden durch die Versicherung getragen.
Vorteile der AXA.
Betriebsschließung
Sie erhalten einen finanziellen Ausgleich für die Schäden, die durch die Schließung entstanden sind. Z. B. Betriebsgewinn und fortlaufende Betriebskosten wie Miete.
Desinfektion
Um die Räume wieder nutzbar zu machen ist oft eine Desinfektion nötig. Die Kosten der Desinfektion der Betriebsräume auf behördliche Anordnung sind versichert.
Tätigkeitsverbote
Behören können auch Tätigkeitsverbote gegen Sie oder Ihre Mitarbeiter aussprechen. Die Lohn- und Gehaltsfortzahlungen werden in diesem Fall getragen.
Nebenkosten
Aufwendungen für Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen gemäß Infektionsschutzgesetz einher. Diese werden durch Ihre Versicherung getragen.
Ersatzschäden
Müssen Waren und Vorräte vernichtet werden oder Maßnahmen zur wieder Brauchbarmachung durchgeführt werden, sind Sie versichert.
Ansprechpartner
Sie mögen keine Hotlines? Wir auch nicht. Deswegen haben wir einen persönlichen Ansprechpartner für Sie in unserer Agentur.
Praxisbeispiele.
Salmonellen
Ein Betrieb wird wegen Salmonellenbefall geschlossen, desinfiziert und muss zudem Warenbestände vernichten. Mitarbeiter dürfen mehrere Tage nicht beschäftigt werden. Die Versicherung übernimmt die Schäden, die durch die Schließung, Warenvernichtung und des Beschäftigungsverbots der Mitarbeiter anfallen. Ohne Versicherung kann eine solche Schließung auch das Aus für den Betrieb bedeuten.
Noro-Virus
Auf einer Station im Krankenhaus sind mehrere Mitarbeiter und auch Patienten an dieser hoch ansteckenden Infektion erkrankt. Der gesamte Teilbereich der Klinik muss geschlossen und vollständig desinfiziert werden. Betten können nicht belegt werden, Mitarbeiter nicht weiterarbeiten. Kosten durch die Schließung und Desinfektion fallen an. Mit der AXA sind Sie dabei gut versichert.
Weitere Risiken
Neben der Betriebsschließungsversicherung bieten wir auch Lösungen im Bereich der Ertragsausfallversicherung an. Informieren Sie sich zudem auch zu den Lösungen zur Betriebsinhaltsversicherung und zur Betriebshaftpflichtversicherung.
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