Seite wählen

Krankenversicherung

Beihilfe ab Dienstbeginn.
Speziell für Lehrkräfte.

 Rundum abgesichert mit unserer Krankenversicherung.

Warum ist eine Krankenversicherung für Lehrer so wichtig? In den Bereichen des öffentlichen Dienstes, die dem Schutz des Staates und seiner Bevölkerung dienen, wird die Fürsorgepflicht des Dienstherren in Form der Beihilfe erfüllt. Ob Sie während Ihrer Ausbildung und später als Beamter auf Probe oder auf Lebenszeit Anspruch auf Beihilfe haben, ist abhängig von Ihrem jeweiligen Dienstherrn (Bundes-, Landes-, oder Kommunalrecht) und der Art Ihrer Tätigkeit. Auf jeden Fall ist es immer ratsam, auf den Krankheits- und Pflegefall gut vorbereitet zu sein und sich mit einer Krankenversicherung für Beamte abzusichern.

Beihilfe für Lehrer in NRW

Beihilfe für Beamte und Familienangehörige

Während Ihrer Ausbildung als Lehramtsreferendar bzw. Beamter auf Widerruf sind Sie bereits beihilfeberechtigt. Im Rahmen der Beihilfe beteiligt sich Ihr Dienstherr an den tatsächlich entstandenen Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen. Sie erhalten also im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer, der einen monatlichen Zuschuss zu seiner Krankenversicherung bekommt, einen Anteil Ihrer jeweiligen Krankheitskosten als Beihilfe erstattet.

Der Anteil des Dienstherrn wird als Beihilfebemessungssatz bezeichnet. Den Rest der Krankheitskosten müssen Sie im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht ab Dienstbeginn über eine private Krankenversicherung absichern. Darüber hinaus ist der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung erforderlich.

Der Umfang hängt von den jeweiligen Beihilfevorschriften (Bundes-, oder Landesbeihilfe) und dem Familienstand ab. Wenn Sie keine Kinder haben, liegt der Beihilfemessungssatz in der Regel bei 50% der entstandenen beihilfefähigen Krankheitskosten, das heißt für Sie, dass Sie

  • 50% der Krankheitskosten über eine private beihilfekonforme Krankenversicherung absichern müssen
  • 50% der entstandenen Krankheitskosten als Beihilfe von Ihrem Dienstherrn erhalten

Beihilfe mit Familie

Auch die Familienmitglieder eines Beamten erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe. In der Regel beträgt der Beihilfebemessungssatz

  • 80% für berücksichtigungsfähige Kinder
  • 70% für berücksichtigungsfähige Ehepartner
  • 50% für Beamte mit einem Kind und 70% für Beamte mit zwei und mehr berücksichtigungsfähigen Kindern

Beste Beihilfetarife für Beamtenanwärter und Beamte

Testsieger

Beste PKV Beihilfetarife für Beamte (Bestnote 6x vergeben)
und Beamtenanwärter (Bestnote 4x vergeben).

Die Tarife im Überblick

S

gut versichert

M

Komfort-Schutz

L

Premium-Schutz

Ambulante & stationäre Leistungen

 

Zahnleistungen

 

Beihilfeergänzung

Kur

Gesundheitsprüfung
mit nur 3 Fragen

Für Beamte auf Widerruf / Beamtenanwärter

Bestanden Erkrankungen in den letzten 3 Monaten?

Übersicht Erkrankungen

Besteht oder bestand in den letzten 3 Monaten eine oder mehrere der folgenden Erkrankungen / Beschwerden (auch wenn sie nicht behandelt wurden): Herz- / Kreislauferkrankungen, Krebserkrankungen, Diabetes mellitus, Stoffwechsel­erkrankungen, psychische oder psychosomatische Erkrankungen / Beschwerden, Suchterkrankungen, chronische Darmerkrankungen, Nierenerkrankungen, rheumatische Erkrankungen, Lungenerkrankungen, neurologische Erkrankungen, Wirbelsäulen- oder Bandscheiben­erkrankungen oder wurde eine HIV-Infektion festgestellt oder steht das Testergebnis noch aus?

 

Befinden Sie sich in zahnärztlicher Behandlung?

Übersicht Behandlungen

Befinden Sie sich zurzeit in einer zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Behandlung (auch wegen z.B. Parodontose oder Aufbiss- / Knirscher- / Protrusionsschiene) oder ist eine solche angeraten oder beabsichtigt (ggf. Kostenvoranschlag beifügen)?

 

Wie sieht Ihr aktueller Zahnbestand aus?

Status quo Zahnbestand

Fehlen Zähne, die noch nicht ersetzt sind (außer fehlende Weisheitszähne und Milchzähne sowie Lückenschluss)?

 

Kontakt zu uns.

Kontakt

Sie benötigen weitere Informationen oder haben Fragen? Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung!

Ihre Nachricht an uns

1 + 12 =

Mit dem Absenden der Nachricht stimmen Sie der Datenschutzerklärung zu.